IHR KFZ-SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

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  • Schadengutachten

  • Wertgutachten

  • Gerichtsgutachten

Schadengutachten

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Wertgutachten

Sie benötigen ein Wertgutachten? Wir ermitteln für Sie den Marktwert Ihres Fahrzeuges. Bei der Begutachtung nimmt unser KFZ-Sachverständiger Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe, um die wertrelevanten Fahrzeugteile, den Fahrzeugzustand und eventuelle Mängel zu beurteilen. Die Wertermittlung kann für Sie vor dem Verkauf Ihres Fahrzeuges, nach einem Unfall oder für Ihre Versicherung relevant sein. Wir ermitteln unter anderem die Werte für PKW, LKW, Krafträder, Kommunalfahrzeuge, Wohnwagen und viele mehr.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Rahmen von Rechtsstreiten (selbständiges Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren) vor Gerichten erstellt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess. Das Verfahren wird von einer Partei beantragt. Die Mangel-behauptungen sind darzulegen und es muss beantragt werden, die Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Das selbständige Beweisverfahren ist nicht mit einem Anwaltszwang verbunden. Aufgrund der Formanforderungen und des zu beachtenden Antragsinhaltes ist eine anwaltliche Vertretung jedoch zu empfehlen. Die Sachverständigenwahl obliegt dem Gericht. Der Antragsteller kann jedoch einen Sachverständigen vorschlagen. Der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im Prozessfall. Die Beauftragung des Sachverständigen (Gutachters) erfolgt durch das Gericht und nicht durch die streitenden Parteien. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.

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